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WVV-Informationen zum Spielbetrieb (Saison 2021/22)

Regelungen während Corona

Infos für die Volleyballkreise vom 08.12.2021

Entscheidungen des WVV-Präsidiums vom 07.12.2021:

1. Die 2G-Regelung gilt grundsätzlich bei allen Spielen im Spielverkehr des WVV (Erwachsenenbereich, Jugendbereich, BFS-Bereich) für die beteiligten Mannschaften nebst Betreuern und dem Schiedsgericht. Sie tritt wieder außer Kraft, wenn das Land NRW seine Corona-Schutzverordnung bzgl. der 2G-Regelung aufhebt.

2. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag gelten auch ohne Nachweis als getestet. 

3. Ungeimpfte ab 16 Jahren haben nach der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung die Möglichkeit am Spielbetrieb teilzunehmen, wenn sie einen gültigen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, nachweisen können. 

4. Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit ohne PCR-Test am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (gilt bis zum 16.01.22). Sie benötigen einen Schulnachweis. 

5. Für ältere nicht-immunisierte Sportlerinnen und Sportler sowie für Jugendliche, die nicht mehr in der Schule sind und damit keine Schultestungen haben, gilt für den Liga und Wettkampfbetrieb weiterhin ein aktueller PCR-Test als Teilnahmevoraussetzung! 

6. Die 2G-Regelung gilt auch für das Schiedsgericht und die Übungsleiter, Trainer und Betreuer (ehrenamtlich wie hauptamtlich) der spielenden Mannschaften. Sofern diese ungeimpft sind, können diese am Spielbetrieb teilzunehmen, wenn sie einen gültigen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, nachweisen können.

7. Sofern ausrichtende Vereine ein Spielen nur unter Einhaltung der "2G oder 2G+ Regelung" ermöglichen wollen, ist der spielleitenden Stelle eine entsprechende Verordnung der örtlich zuständigen Behörde vorzulegen oder die Gastmannschaften sind mit dieser Vorgabe einverstanden. 

8. Die Kontrolle der Impfnachweise der Gastmannschaften und des Schiedsgerichtes erfolgt vor Spielbeginn durch die Heimmannschaft. Die Gastmannschaften haben das Recht vor Spielbeginn die Impfnachweise der Heimmannschaften zu kontrollieren.

Beste Grüße & bleibt weiterhin gesund.

Hubert Martens
WVV-Präsident